Allgemeine Pädiatrie
Wir bieten die komplette Breite der hausärztlichen Grundversorgung für Früh-, Neugeborene, Kinder- und Jugendliche an. Dazu gehören neben der Notfallversorgung u.a. die Kinder- und Jugendvorsorgen U2-J2, sowie die Zusatz Vorsorgen U10 sowie U11. Zusätzlich können sich auch werdende Eltern ab der 28. Schwangerschaftswoche zur U0 vorstellen, um sich rund um die Gesundheit des Neugeborenen zu informieren.
Hör-, Seh- und Sprachtestung werden bei uns regelmäßig durchgeführt. Durch das Amblyopiescreening steht uns ein schnelles Erkennen von Sehstörungen zur Verfügung. Werden Sehstörungen nicht in den ersten Lebensjahren erkannt und behandelt, können sie zu einer dauerhaften Amblyopie (Schwachsichtigkeit) führen. Die Kosten des Amblyopiescreening werden von vielen gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Selektivverträge bereits übernommen. Auch verfügen wir über ein OAE Screening Gerät, mit dem wir den Neugeborenen- Hörtest durchführen können.
Impfberatung und Impfungen zur Prävention gehören zu unseren täglichen Aufgaben, dabei berücksichtigen wir auch die reisemedizinische Beratung und Reiseimpfungen.
Stillberatung und Ernährungsberatung gehören selbstverständlich zu unseren Aufgaben.
Auch stehen wir bei Erziehungsfragen und Schulproblemen beratend zur Seite.
In unserer Kopfschmerzsprechstunde bieten wir Beratung, neurologische Diagnostik und Prävention an.
Durch unser CRP Schnelltest-Gerät können wir neben der umfangreichen Labordiagnostik den Entzündungswert sicher und innerhalb von 5 Minuten bestimmen. Dies unterstützt uns, zwischen bakterieller und viraler Infektion zu unterscheiden.
Unser Schnelltest auf Streptokokken A, Influenza A und B, RSV und Corona liefert uns in kurzer Zeit ein eindeutiges Ergebnis.
Die Möglichkeit einer Allergietestung mittels Blutabnahme oder Pricktestung steht zur Verfügung.
Zusätzliche Untersuchungen wie Kita-Fähigkeit, Sporttauglichkeit und Jugendarbeitsschutzuntersuchungen führen wir gerne durch.
Neben der Entwicklungsdiagnostik bieten wir auch die neuropädiatrische Diagnostik an.
Leider ist die Genehmigung der KV zur Abrechnung der neuropädiatrischen Leistung z.Zt noch ausstehend, sodass wir diese nur privatärztlich abrechnen dürfen. Der Streitpunkt ist der Tatsache geschuldet, dass ein hausärztlicher Sitz und kein neuropädiatrisch-fachärztlicher Sitz übernommen wurde.